So betrachtet, war das den Schutz des G8-Gipfels dienende Sicherheitskonzept zugleich zumindest objektiv ein gegen die Durchführbarkeit von Versammlungen in der Verbotszone gerichtetes Konzept. Die auch von Vertretern der Bundesregierung, so der Bundeskanzlerin auf einer Pressekonferenz am 18. Mai 2007 in Sankt Petersburg öffentlich unterstützte Möglichkeit, in der Bundesrepublik Deutschland den friedlichen Protest gegen den G8-Gipfel ‚in wirklich sichtbarer Form‘ und damit auch demonstrativ und öffentlichkeitswirksam vorzutragen, erhält in dem Sicherheitskonzept keine Verwirklichungschance.
BVerfG, 1 BvR 1423/07 vom 6.6.2007
ach ja die zahlen des ausführenden gewaltmonopols: in telepolis, der jungen welt. man kann sich ja mal verzählen. schwamm drüber!
zählen könnse schonmal nicht, aber auch das sozialverhalten ist etwas unterentwickelt.


