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Kaschmir

scharia

19. Okt 2006 02:02 ~ comments(1)


in wickipedia wird nochmal das bestätigt was ich in kaschmir erlebt hab

http://de.wikipedia.org/wiki/Schari'a

In der Scharia steht zu: Ehe [Bearbeiten] Islamische Ehen werden durch einen Ehevertrag (عقد النكاح aqd an-nikāh) zwischen dem Heiratsvormund (Wali ولى) der Braut und dem Bräutigam geschlossen. Ein Vater oder Großvater kann eine Jungfrau in allen islamischen Rechtsschulen (Madhhab) auch gegen ihren ausdrücklichen Willen mit einem Muslim seiner Wahl verheiraten. Scheidung ist für den Mann durch Verstoßung leicht möglich, für die Frau jedoch schwieriger. Sie kann die Scheidung nach klassischer Lehre nur aus zwei Gründen verlangen: wenn der Ehemann seiner Verpflichtung zum Unterhalt oder über längere Zeit seiner Verpflichtung zum Geschlechtsverkehr nicht nachkommt. Wird allerdings die Ehe auf Wunsch der Frau geschieden, verliert sie den Anspruch auf den Teil der Morgengabe, der dafür vorgesehen war, entweder bei dem Tod ihres Ehemannes (vor Verteilung des Erbes) oder bei einer Scheidung auf Wunsch des Ehemannes an sie ausgezahlt zu werden. Männer können bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten (Koran Sure 4, Vers 3f.), müssen diese dann aber alle gleichberechtigt behandeln und jeder Ehefrau einen eigenen Haushalt als auch eigene finanzielle Mittel zusichern, über die diese frei verfügen kann. Die strengen Auflagen für die Polygamie sind ein Grund, wieso insbesondere heutzutage diese nur selten stattfindet. Einige Sufis (islamische Mystiker), nicht jedoch die in der turksprachigen Raum weit verbreitete Naqschbandiyya, legen den obengenannten Vers so aus, dass es einem gläubigen Muslim ausschließlich erlaubt ist, nur eine einzige Frau zu heiraten. Vom Gesetz her ist die Monogamie nur in der Türkei und in Tunesien vorgeschrieben, in der Türkei wird dies jedoch durch Imamehen unterlaufen.

Bei der Hochzeit wird die Brautgabe („Morgengabe“ مهر mahr oder صداق sadāq) vom Bräutigam an die Braut fällig. Nach einer Scheidung gelten auch Vorschriften zur Sicherung des Unterhalts der Frau (Alimente نفقة nafaqa). Eine Besonderheit der Schia sind befristete Eheverträge („Zeitehen“ متعة mut'a), die eine legale Form des Konkubinats oder der Prostitution darstellen. Die Morgengabe ist in diesem Fall der Lohn für die Frau. Diese Form der Zeitehen wird von den Sunniten verachtet.

Die Frau ist dem Mann in allen Bereichen untergeordnet, kann allerdings mit ihrem eigenen Geld wirtschaftlich selbstständig handeln. Nur Männer sind zum Unterhalt verpflichtet, der allerdings nicht eingeklagt werden kann. Eine maßvolle körperliche Züchtigung der Frauen durch ihre Ehemänner ist durch die Schari'a gedeckt, wobei hier allerdings auch ein Hadith des Propheten Anwendung findet, der diese Züchtigung auf einen Schlag mit dem Miswak (einer natürlichen Zahnbürste aus speziellem und relativ dünnem Holz) beschränkt, die weder Schaden anrichtet noch schmerzt, jedoch den hohen Grad des Unmuts gegenüber der Frau verdeutlichen soll.

Als koranische Begründung für die Züchtigung der Frauen durch die Ehemänner u.a. gilt Sure 4, Vers 34; wie sie in die Praxis umgesetzt wird, wird in der Jurisprudenz (Fiqh) kontrovers dargestellt.

Siehe auch: Sexuelle Selbstbestimmung

Erbrecht [Bearbeiten] Das Erbrecht ist im Islam recht kompliziert. Seine koranische Grundlage hat es in Sure 4, Vers 11-12 (Die Frauen), in der insbesondere der Erbteil der Frauen geregelt wird, was auf eine Präzisierung vorislamischen Erbrechts schließen lässt.

Im Vergleich mit dem deutschen Erbrecht ist auffallend, dass der Erblasser lediglich über ein Drittel seines Vermögens frei verfügen kann und dass Schulden nicht vererbt werden. Töchter erben die Hälfte des Erbteils von Söhnen. Die Ehefrau erbt ein Achtel des Vermögens des Ehemannes.

Zur Umgehung der erbrechtlichen Einschränkungen wurde oft auf Stiftungen zurückgegriffen.


Kommentare

Klaus Scherb am 11. Dez 2009 20:19

Hallo Ella,

schön hast du das gemacht. Wirklich.
Ich fange auch gerade an mein Tagebuch zu einem kleinen Reisebericht mit Fotos zusammenzufassen. Ob ich das dann ins Web stelle weiß ich noch nicht. Ich war von Juli bis Okt. 2008 im indischen Himal. Von West nach Ost mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Sag mal, die Hausboote kommen mir so bekannt vor, hast du auch beim Rahim Langoo auf dem Nagin Lake gewohnt? (Fantasia Houseboat) Einige wenige Bilder habe ich einfach so auf meine Homepage gestellt.


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