generationengarten
17. Nov 2006 17:14 ~ comments(0)
im petuelpark auch wieder super schoen
was ist das?
17. Nov 2006 17:07 ~ comments(0)
haloween hexe
1. Nov 2006 12:17 ~ comments(0)
drei tropfen blut
1. Nov 2006 12:09 ~ comments(0)
wilder kaiser
1. Nov 2006 11:58 ~ comments(0)
was ist das?
1. Nov 2006 11:56 ~ comments(0)
ich kann schonwas verraten es hat mit ingrid kern zu tun
oachkotzlschwoaf
1. Nov 2006 11:24 ~ comments(0)
zeit und faz
19. Okt 2006 02:03 ~ comments(2)
wer hätte das gedacht dass ich hioer mal faz und zeit zitieren würde
nunja mein antiislamismus scheint mich immer weiter in einer rechte ecke zu treiben.. muss ich mir da sorgen machen?
scharia
19. Okt 2006 02:02 ~ comments(1)
in wickipedia wird nochmal das bestätigt was ich in kaschmir erlebt hab
http://de.wikipedia.org/wiki/Schari'a
In der Scharia steht zu: Ehe [Bearbeiten] Islamische Ehen werden durch einen Ehevertrag (عقد النكاح aqd an-nikāh) zwischen dem Heiratsvormund (Wali ولى) der Braut und dem Bräutigam geschlossen. Ein Vater oder Großvater kann eine Jungfrau in allen islamischen Rechtsschulen (Madhhab) auch gegen ihren ausdrücklichen Willen mit einem Muslim seiner Wahl verheiraten. Scheidung ist für den Mann durch Verstoßung leicht möglich, für die Frau jedoch schwieriger. Sie kann die Scheidung nach klassischer Lehre nur aus zwei Gründen verlangen: wenn der Ehemann seiner Verpflichtung zum Unterhalt oder über längere Zeit seiner Verpflichtung zum Geschlechtsverkehr nicht nachkommt. Wird allerdings die Ehe auf Wunsch der Frau geschieden, verliert sie den Anspruch auf den Teil der Morgengabe, der dafür vorgesehen war, entweder bei dem Tod ihres Ehemannes (vor Verteilung des Erbes) oder bei einer Scheidung auf Wunsch des Ehemannes an sie ausgezahlt zu werden. Männer können bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten (Koran Sure 4, Vers 3f.), müssen diese dann aber alle gleichberechtigt behandeln und jeder Ehefrau einen eigenen Haushalt als auch eigene finanzielle Mittel zusichern, über die diese frei verfügen kann. Die strengen Auflagen für die Polygamie sind ein Grund, wieso insbesondere heutzutage diese nur selten stattfindet. Einige Sufis (islamische Mystiker), nicht jedoch die in der turksprachigen Raum weit verbreitete Naqschbandiyya, legen den obengenannten Vers so aus, dass es einem gläubigen Muslim ausschließlich erlaubt ist, nur eine einzige Frau zu heiraten. Vom Gesetz her ist die Monogamie nur in der Türkei und in Tunesien vorgeschrieben, in der Türkei wird dies jedoch durch Imamehen unterlaufen.
Bei der Hochzeit wird die Brautgabe (Morgengabe مهر mahr oder صداق sadāq) vom Bräutigam an die Braut fällig. Nach einer Scheidung gelten auch Vorschriften zur Sicherung des Unterhalts der Frau (Alimente نفقة nafaqa). Eine Besonderheit der Schia sind befristete Eheverträge (Zeitehen متعة mut'a), die eine legale Form des Konkubinats oder der Prostitution darstellen. Die Morgengabe ist in diesem Fall der Lohn für die Frau. Diese Form der Zeitehen wird von den Sunniten verachtet.
Die Frau ist dem Mann in allen Bereichen untergeordnet, kann allerdings mit ihrem eigenen Geld wirtschaftlich selbstständig handeln. Nur Männer sind zum Unterhalt verpflichtet, der allerdings nicht eingeklagt werden kann. Eine maßvolle körperliche Züchtigung der Frauen durch ihre Ehemänner ist durch die Schari'a gedeckt, wobei hier allerdings auch ein Hadith des Propheten Anwendung findet, der diese Züchtigung auf einen Schlag mit dem Miswak (einer natürlichen Zahnbürste aus speziellem und relativ dünnem Holz) beschränkt, die weder Schaden anrichtet noch schmerzt, jedoch den hohen Grad des Unmuts gegenüber der Frau verdeutlichen soll.
Als koranische Begründung für die Züchtigung der Frauen durch die Ehemänner u.a. gilt Sure 4, Vers 34; wie sie in die Praxis umgesetzt wird, wird in der Jurisprudenz (Fiqh) kontrovers dargestellt.
Siehe auch: Sexuelle Selbstbestimmung
Erbrecht [Bearbeiten] Das Erbrecht ist im Islam recht kompliziert. Seine koranische Grundlage hat es in Sure 4, Vers 11-12 (Die Frauen), in der insbesondere der Erbteil der Frauen geregelt wird, was auf eine Präzisierung vorislamischen Erbrechts schließen lässt.
Im Vergleich mit dem deutschen Erbrecht ist auffallend, dass der Erblasser lediglich über ein Drittel seines Vermögens frei verfügen kann und dass Schulden nicht vererbt werden. Töchter erben die Hälfte des Erbteils von Söhnen. Die Ehefrau erbt ein Achtel des Vermögens des Ehemannes.
Zur Umgehung der erbrechtlichen Einschränkungen wurde oft auf Stiftungen zurückgegriffen.
Salman Rushdie
19. Okt 2006 02:00 ~ comments(0)
Doppelt gedemütigt In Pakistan und Indien werden Vergewaltiger von der Justiz geschützt und vergewaltigte Frauen aus der Gesellschaft ausgestoßen Von Salman Rushdie
In Ländern wie Indien und Pakistan, in deren Kultur Ehre und Ehrverlust eine große Rolle spielen, liegt die Ehre des Mannes in der Sittsamkeit der Frauen, und sittenwidriges Verhalten von Frauen beleidigt alle Männer. So erklärt sich der Freispruch von fünf Angehörigen des mächtigen pakistanischen Mastoi-Clans, denen vorgeworfen worden war, vor drei Jahren eine Frau namens Mukhtar Mai vergewaltigt zu haben. Mit ihrer Tat wollten sie einen Verwandten von Mukhtar Mai bestrafen, der mit einer Mastoi-Frau gesehen worden war. Inzwischen hat der Oberste Gerichtshof Pakistans die Freisprüche kassiert, sodass diese mutige Frau vielleicht doch noch eine gewisse Wiedergutmachung erfährt für das, was ihr angetan wurde.
Pakistan hat indes wenig Anlass, stolz zu sein. Nach Angaben der pakistanischen Menschenrechtskommission wurden in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres 320 Vergewaltigungen und 350 Gruppenvergewaltigungen gemeldet. Die Zahl der nicht gemeldeten Vergewaltigungen dürfte weitaus höher sein. In nur einem Drittel der bekannt gewordenen Fälle erstattete das Opfer Anzeige, und in nur 39 Fällen kam es zu einer Festnahme. Bei interfamiliären Streitigkeiten sind Vergewaltigungen sozusagen Normalität. Und weiterhin hält sich die verbreitete Auffassung, dass das Opfer am besten Selbstmord verübt.
Für jede Mukhtar Mai gibt es Dutzende solcher Selbstmorde. Aber auch Mut garantiert keineswegs, dass dem Opfer Gerechtigkeit widerfährt, wie der Fall von Dr. Shazia Khalid zeigt, die im letzten Jahr in der Provinz Belutschistan von Sicherheitsleuten der Klinik vergewaltigt wurde, in der sie arbeitete. Keiner der Täter wurde verurteilt. Dr. Khalid berichtet, sie sei anschließend so massiv bedroht worden, dass sie sich genötigt sah, Pakistan zu verlassen. »Sie haben mich gejagt«, sagt sie. Der Regierung wirft sie vor, weder die Täter vor Gericht gebracht noch sie selbst vor den Bedrohungen geschützt zu haben. Dieselbe Regierung, geführt von Präsident Pervez Musharraf, zog Mukhtar Mais Pass ein, um zu verhindern, dass die Frau ins Ausland fuhr und dort Dinge sagte, die Pakistan in schlechtes Licht rücken könnten. Dieselbe Regierung stellt sich im Krieg gegen den Terrorismus auf die Seite des Westens, scheint aber nichts dabei zu finden, dass sexueller Terror gegen seine Bürgerinnen ausgeübt wird.
Doch es kommt noch schlimmer. Was in Pakistan möglich ist, kann Indien noch überbieten. Im Fall Imrana, so genannt nach einer Muslimin aus einem nordindischen Dorf, die nach eigenen Angaben von ihrem Schwiegervater vergewaltigt wurde, erließ das einflussreiche islamistische Seminar Darul Uloom ein Gutachten, wonach die junge Frau ihren Mann zu verlassen habe, weil sie durch die Vergewaltigung für ihn haram (unrein) geworden sei.
Die Vergewaltigungs-»Kultur« beruht auf einem rigiden Moralkodex Das Darul Uloom in Deoband, einem Dorf 120 Kilometer nördlich von Neu-Delhi, ist die Wiege des ultrakonservativen Deobandi-Kults, in dessen Schulen die Taliban ausgebildet wurden. Hier wird die doktrinärste, puritanischste, rigideste Version des Islams gelehrt, die es auf der Welt gibt. Für die Anschläge vom 11. September etwa machte man Juden verantwortlich. Nicht nur die Taliban, auch die Mörder von Daniel Pearl, dem Reporter des Wall Street Journal, waren Deobandi-Schüler.
Die strikten Gutachten des Darul Uloom sind berüchtigt und außerordentlich einflussreich so sehr, dass Imrana erklärte, sie werde sich der Verfügung beugen, obwohl ein Aufschrei der Empörung durch Indien ging. Die unschuldige Frau wird sich also wegen des Verbrechens ihres Schwiegervaters von ihrem Mann trennen.
Wie kann eine simple Lehranstalt solche Urteile aussprechen? Die Antwort liegt in der historischen Besonderheit des muslimischen Privatrechts. Weil es für die indischen Muslime eine eigene Rechtsprechung gibt, sind Frauen wie Imrana auf Gedeih und Verderb den Mullahs ausgeliefert. Dieses Thema ist so kompliziert, dass jeder, der darauf hinweist, dass ein demokratischer Staat ein einheitliches, allgemeines Rechtssystem haben sollte, sich leicht den Vorwurf einhandelt, er sei ein Hindu-Hardliner, der einen antimuslimischen Standpunkt vertrete.
In den achtziger Jahren sprach der Oberste Gerichtshof Indiens einer geschiedenen Frau, Shah Bano, Unterhalt zu. Doch das islamische Recht kennt keine Unterhaltsverpflichtung. Orthodoxe indische Muslime (wie die von Darul Uloom) erklärten daraufhin, das Urteil verstoße gegen muslimisches Privatrecht, und gründeten aus Protest den All India Muslim Law Board (AIMLB). Die Regierung lenkte ein und erließ ein Gesetz, wonach geschiedenen Musliminnen keinerlei Unterhaltsanspruch zusteht. Seitdem hat kein einziger indischer Politiker es gewagt, die Macht der einflussreichen muslimischen Kleriker anzutasten.
Im Fall Imrana hat sich der AIMLB natürlich hinter die Entscheidung des Darul Uloom gestellt, ungeachtet der Kritik zahlreicher muslimischer und nichtmuslimischer Organisationen und Einzelpersonen. Auch der Chief Minister von Uttar Pradesh, Mulayam Singh Yadav, hat sich schändlicherweise hinter die Fatwa gestellt. »Die islamischen Führer haben ihr Urteil im Fall Imrana gewiss nach gründlichen Überlegungen gefällt«, sagte er zu Reportern in Lucknow. »Das sind alles hoch gebildete Leute, die die muslimische Gemeinschaft und deren Empfindungen verstehen.«
Das ist feige. Die Vergewaltigungs-»Kultur« in Indien und Pakistan beruht auf tiefgreifenden sozialen Anomalien, auf einem rigiden Moralkodex, in dem der Ehrbegriff eine zentrale Rolle spielt. Die Unerbittlichkeit dieser Moralvorstellungen führt dazu, dass vergewaltigte Frauen sich auch weiterhin aufhängen oder ins Wasser gehen werden. Es wird noch Generationen dauern, bis sich daran etwas ändert. Solange muss eben die Justiz nach Kräften eingreifen.
In Pakistan hat der Oberste Gerichtshof in der Sache Mukhtar Mai einen kleinen, aber bedeutsamen Schritt unternommen. Nun müssen Polizei und Politiker mit der Strafverfolgung von Vergewaltigern Ernst machen, statt die Opfer zu jagen. In Bezug auf Indien muss ich auch auf die Gefahr hin, beschimpft zu werden sagen, dass ein Land, das sich als moderne, säkulare Demokratie versteht, sein Rechtssystem säkularisieren und vereinheitlichen und mittelalterlichen Institutionen wie dem Darul Uloom ein für allemal die Macht über das Leben von Frauen entziehen muss.
Aus dem Englischen von Matthias Fienbork
© DIE ZEIT 21.07.2005 Nr.30
http://www.zeit.de/2005/30/Rushdie-Kolumne?page=all
autofahren ist antisemitismus und frauenunterdrückung
19. Okt 2006 01:40 ~ comments(0)
In den Vereinigten Staaten kursiert das Argument, die Amerikaner zahlten doppelt, sowohl für teures Benzin, das die islamischen Despoten stützt, als auch für den Militärhaushalt.
Das trifft zu. Öl war ein Fluch für die ganze Region. Nehmen sie nur Nigeria, früher kein islamisches Land, dort wurde nun, auf der Woge der Öleinnahmen, ebenfalls die Scharia eingeführt. Wir müssen vom Öl loskommen.
zitiert nach: Ayaan Hirsi Ali im Interview mit der FAZ "Die schleichende Scharia" 04.10.06 wircklich lesenswert!
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/ Doc~EC571BB6580C0428A9398E65F500827BA~ATpl~Ecommon~Sspezial.html
miau - nachruf auf Sina die Wilde
18. Okt 2006 01:31 ~ comments(1)
So viele Tage ohne Tier schon:
Kein Klagen an der Tür, kein Grüßen Kein sehnsuchtsvoller Blick, kein Drängen Kein Streichen um das Bein, kein Schnurren Kein selbstvergeßnes Mahl, kein Lecken Kein traumverlornes Ruhn, kein Schlummern -
So viele Tage schon gar kein richtiger Mensch mehr. (frei nach Robert Gernhardt)
Sina, Micky, Kitty, Susie wir vermissen euch!
bald bald werden wir hier wieder ins tierheim gehen und ein neues familienmitglied suchen.
Denn nach Loriot gilt: "Ein Leben ohne Katzen ist denkbar, aber sinnlos."
rotwand
18. Okt 2006 01:07 ~ comments(0)
sonntags dann eine wunderschoene herbstwanderung auf dir rotwand - wo wir aber ganz und garnicht alleine waren.
angies abschied von spitzing
18. Okt 2006 00:54 ~ comments(0)
in spitzing geht eine ära zuende die angie zieht ins tal runter 20 ex zivis und expraktikantInnen und ander haben sich versammelt um ihren abschied und die schoene gemeinsame zeit zu feiern Viel Glück im Tal!
Der Stefan ist ja auch schon weg und alles ist ungewiss. dafür sind die Neuen - Praktikantin und Zivis super nette
wilde luzie
18. Okt 2006 00:34 ~ comments(0)
luzie macht ihrem namen alle ehre und übt shconmal für halloween im schönen otterfing
German ANGST
15. Okt 2006 19:56 ~ comments(0)
das kollektive und individuelle schlechte Gesissen, da wir ahnen, dass wir irgendwann für unser gutes Leben die Rechnung begleichen müssen, mit denen die jetzt dafür leiden. (gehört im bayerischer rundfunk am 15.10.2006)
scharzes schaf
13. Okt 2006 23:17 ~ comments(1)
flickflacks im park
13. Okt 2006 23:16 ~ comments(0)
freising staudensichtungsgarten
13. Okt 2006 23:11 ~ comments(0)
wunderschoener empfang
pullach und vororte von oben
13. Okt 2006 23:05 ~ comments(1)
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